Führerschein mit 17 für Klasse B

Möglichkeiten des Führerscheins ab 17

  • Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren möglich
  • reguläre Theorieprüfung und reguläre Fahrprüfung
  • die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein und ist ab dem 17. Geburtstag bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig
  • 'begleitetes Fahren' bedeutet: es gibt einen allein verantwortlicher Fahrzeugführer und eine Begleitperson die jederzeit als Ansprechpartner Ratschläge erteilen kann und damit Sicherheit beim Fahren vermittelt
  • mit 18 Jahren ist nach Antragstellung der Erhalt der reguläre Fahrerlaubnis möglich

Warum fahren ab 17?

  • Verkehrssicherheit junger Fahranfänger erhöhen
  • Fahranfänger profitieren von der Erfahrung der Begleitperson(en)
  • zusätzliche Fahrpraxis für Anfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
  • Minimierung des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern

Wichtige Hinweise

  • Zustimmung der Eltern erforderlich und Anwesenheit eines Elternteils bei der Anmeldung notwendig
  • Begleitperson(en) sind bereits bei Antragstellung zu benennen
  • es sind keine Doppelklassen erwerbbar (z.B. A und B), nur Klasse B oder BE kann erworben werden
  • für die zusätzliche Prüfbescheinigung wird eine Gebühr von 7,00 € erhoben
  • für die Prüfung einer Begleitperson fällt eine Gebühr von 9,00 € an

Begleitperson(en)

  • Möglichkeit der Angabe mehrerer Begleitpersonen, falls eine Person zeitlich verhindert
  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt
  • es wird empfohlen, dass sich die Begleitpersonen durch uns in Ihre Aufgabe einweisen lassen