Führerschein mit 17 für Klasse B
Möglichkeiten des Führerscheins ab 17
- Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren möglich
- reguläre Theorieprüfung und reguläre Fahrprüfung
- die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein und ist ab dem 17. Geburtstag bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig
- 'begleitetes Fahren' bedeutet: es gibt einen allein verantwortlicher Fahrzeugführer und eine Begleitperson die jederzeit als Ansprechpartner Ratschläge erteilen kann und damit Sicherheit beim Fahren vermittelt
- mit 18 Jahren ist nach Antragstellung der Erhalt der reguläre Fahrerlaubnis möglich
Warum fahren ab 17?
- Verkehrssicherheit junger Fahranfänger erhöhen
- Fahranfänger profitieren von der Erfahrung der Begleitperson(en)
- zusätzliche Fahrpraxis für Anfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
- Minimierung des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern
Wichtige Hinweise
- Zustimmung der Eltern erforderlich und Anwesenheit eines Elternteils bei der Anmeldung notwendig
- Begleitperson(en) sind bereits bei Antragstellung zu benennen
- es sind keine Doppelklassen erwerbbar (z.B. A und B), nur Klasse B oder BE kann erworben werden
- für die zusätzliche Prüfbescheinigung wird eine Gebühr von 7,00 € erhoben
- für die Prüfung einer Begleitperson fällt eine Gebühr von 9,00 € an
Begleitperson(en)
- Möglichkeit der Angabe mehrerer Begleitpersonen, falls eine Person zeitlich verhindert
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt
- es wird empfohlen, dass sich die Begleitpersonen durch uns in Ihre Aufgabe einweisen lassen